Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines:
1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund unserer nachstehenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen des Bestellers bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder hiervon abweichender Bedingungen des Bestellers vorbehaltlos liefern.
1.2. Abweichende Vereinbarungen zwischen uns und dem Besteller bedürfen der Schriftform.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen treten an die Stelle früherer Geschäftsbedingungen und gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
2. Angebote und Preise:
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, sofern wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Unsere Preise beziehen sich auf Mindestabnahmemengen bzw. Verpackungseinheiten (VE). Von uns vorgegebene Mindestabnahmemengen bzw. Verpackungseinheiten bitten wir bei Bestellung zu beachten.
2.2. Unsere Preise gelten "ab Werk" ausschließlich Verpackung und Versand zzgl. Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe.
Der Mindestbestellwert für Inlands- und EU-Kunden beträgt EUR 250,00/netto pro Auftrag. Für Bestellungen aus dem Drittland beträgt der Mindestbestellwert 500,00/Euro netto.
2.3. Durch Veränderungen auf dem Devisen- und/oder Rohstoffmarkt behalten wir uns mögliche Preisänderungen vor.
3. Lieferung:
3.1. Erstbesteller beliefern wir ausschließlich gegen Nachnahme oder Vorkasse. Auslandslieferungen erfolgen nur gegen Vorkasse nach Proforma-Rechnung.
3.2. Die Einhaltung einer Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand unser "Werk" verlassen hat oder Versandbereitschaft angezeigt ist.
3.3. Fälle höherer Gewalt - als solche gelten Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können - suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Umstände während eines bereits gegebenen Verzuges eintreten. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen im Zeitraum von 3 Monaten, ist jede der Parteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
3.4.Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind zulässig. Unseren Mindestabnahmemengen bzw. Verpackungseinheiten entsprechende Mehr- oder Minderlieferungen sind bei hiervon abweichenden Bestellungen zulässig.
4. Versand und Gefahrübergang:
Verladung und Versand erfolgen "ab Werk" unversichert auf Kosten und Gefahr des Bestellers, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir andere Leistungen, z.B. Versandkosten oder Anfuhr übernommen haben.
Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Mangels anderweitiger Vereinbarung wählen wir den Beförderer. Auf Wunsch des Bestellers decken wir die Lieferung auf seine Kosten durch eine Transportversicherung.
5. Preise und Zahlungen:
5.1. Eine Belieferung gegen Rechnung ist nur nach Bonitätsprüfung möglich. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug sofort zahlbar.
5.2. Bei Zahlungsverzug sind wir unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens berechtigt, Verzugszinsen zum banküblichen Zinssatz zu verlangen.
5.3. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung fällig zu stellen.
5.4. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
6. Sach- und Rechtsmängelgewährleistung sowie sonstige Pflichtverletzungen:
6.1. Wir vertreiben keine Produkte, von denen wir wissen, dass sie mit Rechten Dritter, insbesondere mit gewerblichen Schutzrechten (Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marke) belastet sind. Wir übernehmen jedoch keinerlei Haftung dafür, dass die von uns gelieferte Ware nicht frei von Rechten Dritter ist. Insbesondere haben wir die Waren nicht auf die Freiheit von Rechten Dritter geprüft. Wir schließen jede Verantwortung gegenüber dem Besteller für Fälle aus, in denen dieser wegen angeblicher oder tatsächlicher Verletzung von gewerblichen Schutzrechten Dritter in Anspruch genommen wird. Für den Fall, dass ein Verletzungsfall auftritt, haben wir das Recht, die Lieferung der verletzenden Produkte sofort einzustellen.
6.2. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, daß dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie uns unverzüglich nach Erhalt der Ware - bei verborgenen Mängeln nach deren Entdeckung - schriftlich angezeigt werden.
6.3. Gebrauchtware wird verkauft wie sie "steht und liegt" unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Dies gilt auch für die, aus Lagerbestand der Behörden stammenden, ungebrauchten Waren.
6.4. Für Neuware leisten wir unter den Voraussetzungen von Ziff. 6.2. wie folgt Gewähr:
6.4.1. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Nachlieferung berechtigt. Im Fall der Mängelbeseitigung übernehmen wir alle zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
6.4.2. Sind wir zur Mängelbeseitigung oder Nachlieferung nicht bereit, nicht in der Lage, verzögert sie sich über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt sie in sonstiger Weise fehl, ist der Besteller berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
6.4.3. Soweit sich nachstehend (Ziffer 6.4.4. und 6.4.5) nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers ausgeschlossen. Wir haften daher nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
6.4.4. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend macht.
6.4.5. Im Fall der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist sie gemäß Ziffer 6.4.3 ausgeschlossen.
7. Haftungsbeschränkung:
7.1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 6.4.3 bis 6.4.5. vorgesehen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, für Ansprüche nach dem ProdHaftG sowie bei anfänglichem Unvermögen oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit.
7.2. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8. Datenschutz:
Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung unter: <link datenschutz>
9. Eigentumsvorbehalt:
9.1. Von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle Verbindlichkeiten des Bestellers aus dem Liefervertrag mit uns vollständig erfüllt sind. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware zurückzunehmen. In der Rücknahme oder Pfändung der Ware liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
9.2. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen i. H. des mit uns vereinbarten Rechnungsendbetrages einschl. Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehen. Ungeachtet dieser Abtretung ist er bis auf Widerruf, der nur bei Zahlungsverzug oder -einstellung zulässig ist, zur Einziehung der Forderung ermächtigt.
10. Erfüllungsort und Gerichtstand:
10.1. Erfüllungsort ist Rottenburg/Deutschland. Für alle durch das Vertragsverhältnis begründeten oder mit ihm zusammenhängenden Rechtsverhältnisse gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist das Landgericht Tübingen/Deutschland ausschließlich zuständig. Art. 6 Nr. 2 EuGVVO findet keine Anwendung.
11. Gesetzliche Vorschriften:
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich des Im- und Exportes sowie des Verkaufs der von uns gelieferten Waren zu beachten.
Bajonette, Säbel, Kampfmesser, bengalische Hölzer, Schlagstöcke, Verteidigungsspray etc. dürfen gemäß Waffengesetz nur an Personen über 18 Jahre verkauft werden. Der Vertrieb dieser Waren auf Märkten und Ausstellungen ist genehmigungspflichtig.
Verschiedene Artikel sind ausfuhrgenehmigungspflichtig. Bei Exporten bitte Ausfuhrvorschriften beachten.